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Neues Urteil: Reiserücktrittversicherung der Kreditkarte nutzen

16. Januar 2014 by [post_author_posts_link]

Neues Urteil: Reiserücktrittversicherung der Kreditkarte nutzen

Viele Kreditkarten bieten ihren Kunden kostenlose Zusatzleistungen an, zu den beliebtesten gehört dabei die Reiserücktrittversicherung. Damit diese im Ernstfall auch einspringt, sollten Versicherte genau hinsehen. Dies zeigt ein aktuelles Urteil.

Das Amtsgericht München wies die Klage eines Münchners ab. Dieser war vor Gericht gezogen, weil die Übernahme der Reisestornokosten von der Versicherung verweigert worden war. Der Mann, Inhaber einer Lufthansa Miles-and-More-Goldkarte, hatte den Großteil der Reisekosten mit der Kreditkarte bezahlt. Die Anzahlung hatte er jedoch mit einer Kontoüberweisung getätigt. Dies wurde ihm zum Verhängnis. Denn die Kartenbedingungen sehen vor, dass die Versicherung nur greift, wenn die gesamten Reisekosten mit Kreditkarte bezahlt werden. Auch das Amtsgericht verwies auf die Kreditkartenkonditionen und wies die Klage ab. Zusammen mit seiner Ehefrau hatte der Kläger im Mai 2012 eine Südafrika-Reise gebucht. Den ersten Teil des Reisepreises – 1.509 Euro – überwies der Mann via Onlinebanking an den Reiseveranstalter. Den restlichen Betrag ließ er im Januar 2013 von der Kreditkarte abbuchen. Zu den Zusatzleistungen der Goldkarte zählte auch eine Reiserücktrittversicherung, die genutzt werden kann, wenn Reisen mit der Kreditkarte bezahlt werden. Aufgrund einer Erkrankung des Klägers wurde die Reise storniert, es fielen Stornokosten in Höhe von 3.610 Euro an. Diese wurden nicht erstattet; das aktuelle Urteil (Az.: 242 C14853/13) ist rechtskräftig.

Konditionen der Extra-Leistungen unter die Lupe nehmen

Eine Reiserücktrittversicherung lohnt in jedem Fall, denn unvorgesehene Ereignisse können immer eintreten. Wird eine Reise storniert, fallen hohe Gebühren an. Umso weniger Tage bis zur Reise verbleiben, desto höher die Strafgebühr. Die Versicherung springt hier ein. Den vorliegenden Fall sollten Kreditkartenkunden zum Anlass nehmen, die Konditionen ihrer Karte genauer zu überprüfen. Besonders die Bedingungen der Zusatzleistungen sollten ermittelt werden. So legen die Kreditkartenunternehmen unterschiedliche Konditionen für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittversicherung fest. Vor Bezahlen der Reise sollten diese genau studiert werden. So erstatten einige Versicherer die Stornokosten auch bei Impfunverträglichkeiten, wichtigen Prüfungen oder Schwangerschaft – andere nicht. Wie viele Personen umfasst der Versicherungsschutz? Oftmals sind Angehörige kostenlos mitversichert, Standard ist eine solche Regelung aber nicht. Wie lange gilt der Versicherungsschutz? So kann die Versicherung nur für die Dauer der Reise oder für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden. Ebenfalls wichtig: Welche Gebühren fallen an, wenn eine Reise mit Kreditkarte bezahlt wird? Im ungünstigsten Fall wird der Spareffekt zunichtegemacht. Sogenannte „Bundles“ – also die Kombination aus Kreditkarte und Zusatzleistungen – werden immer beliebter. Neben Reiserücktritt- und Auslandsversicherung sind auch Bonus- oder Rabattprogramme üblich. Diese Extras sollten jedoch immer auf den persönlichen Bedarf abgestimmt werden. Außerdem sind sie nur dann zu empfehlen, wenn die Karte weiterhin günstig bleibt und die Extras nicht mit zusätzlichen Gebühren bezahlt werden müssen.

Filed Under: News

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